AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Allen unseren Lieferungen und Leistungen, auch zukünftigen, liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichungen oder Änderungen, insbesondere entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers, gelten als unvereinbar und ausgeschlossen, sofern mit uns nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Preise
Es wird klargestellt, dass unsere Preise die Kosten des Versandes und der Frachtversicherung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten.
Für den Service gelten folgende Preise: Reisezeit des Technikers: 49,00 Euro / Stunde Arbeitszeit Techniker: 98,00 Euro / Stunde Pauschale für gefahrene km mit dem PKW: 0,52 Euro/km Flugticket/Bahn/Taxi + 20 % Bearbeitungsgebühr Tagespauschale laut Bundesfinanzamt + 20 % Bearbeitungsgebühr Hotel nach Aufwand mind. dem Richtsatz laut Bundesfinanzamt + 20 % Bearbeitungsgebühr Gegebenenfalls sonstige Spesen + 20 % Bearbeitungsgebühr

3. Versandzeiten
Lieferfristen und -termine sind für uns unverbindlich, es sei denn, wir haben sie im Einzelfall schriftlich als verbindlich bestätigt. Außer im letztgenannten Fall berechtigt eine Abweichung den Kunden nicht zu irgendwelchen Ansprüchen.
Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und unsere Leistungen um die Dauer der Verzögerung und um eine weitere Anlaufzeit hinauszuschieben, wenn ein solcher Fall uns an der Leistungserbringung hindert oder hindert uns erheblich daran. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Unruhen, Einsperrungen, sonstige unerwartete Störungen, Rohstoffbeschränkungen sowie alle bei Vertragsschluss mit dem Kunden nicht vorhersehbaren Fälle des Rücktritts und/oder Verzugs, bezogen auf unsere eigene Lieferung . Nach Kenntniserlangung von den Auswirkungen eines solchen Ereignisses werden wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen und ihm klarstellen, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder den Termin unserer Liefermöglichkeit nennen. Überschreitet diese Frist die angemessene Frist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Wir sind berechtigt, Lieferungen und Leistungen des Kunden erst abzuwickeln, wenn alle unsere Forderungen auf Zahlung aus früheren Lieferungen und Leistungen erfüllt sind.
Verzögert der Kunde die Abnahme, sind wir berechtigt, die vom Kunden gekaufte Ware anderweitig zu verwenden und zu einer von uns zu bestimmenden angemessenen Frist baugleiche Ware zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern.

4. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur oder Frachtführer oder sonst der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben haben. Diese Regelung gilt auch für unvorhergesehene Lieferungen, im Rahmen von Teilesendungen oder nach Durchführung von Reparaturen durch uns.
Die Gefahr unvorhergesehener Rücksendungen des Kunden an uns trägt bis zur Anlieferung in unseren Geschäftsräumen der Kunde. Unerwartete Rücksendungen des Kunden erfolgen in jedem Fall, ohne uns die Versandkosten zu belasten.

5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Ersatzteile werden ausschließlich gegen Abholung geliefert. Zahlungen sind auf eines der auf unseren Rechnungen angegebenen Konten zu leisten. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber, die Zahlung ist erst dann vertragsgemäß, wenn der Scheckbetrag vor Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist unserem Konto vorbehaltlos gutgeschrieben wird.
Alle anfallenden Bankgebühren und Transaktionsgebühren gehen immer zu Lasten des Kunden.
Bei Abweichung vom angemessenen Zahlungsziel sind wir unbeschadet unserer Rechte berechtigt, ohne Mahnung weitere Forderungen geltend zu machen und Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen . Bei einer Teillieferung ist eine Ratenzahlung entsprechend dem Umfang der Teillieferung zulässig.
Ist Ratenzahlung vereinbart, so ist bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als einer Woche die Restschuld sofort fällig.
Ein Recht zur Aufrechnung oder Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder gesetzlich vorgeschrieben sind.

6. Gewährleistung
Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Diese Gewährleistung umfasst die Ersatzstücke und die Reparaturkosten, nicht die Frachtkosten für die Anlieferung und Rücksendung der Teile und nicht die Reise-/Unterkunftskosten des Monteurs zum Reklamationsort. Die Garantie auf Ersatzteile umfasst die Kosten für die Teile, nicht den Service des Technikers für den Einbau der Teile. Jedenfalls wird diese Verpflichtung unter der Voraussetzung abgegeben, dass die gekauften Waren stets gemäß unseren Produktionsvorschriften betrieben und gemäß unseren Anweisungen gehandhabt wurden. Der Service wird nur von Vitro Laser Solution UG oder von autorisiertem Personal eines offiziellen Vitro-Händlers unter ausschließlicher Verwendung von Original-Vitro-Ersatzteilen durchgeführt. Bei Softwarefehlern, die die vertragsgemäße Nutzung erheblich beeinträchtigen, werden wir den Fehler – sofern uns dies möglich ist – ggf. durch Installation einer anderen Softwareversion oder durch einen Befehl zur Fehlerbeseitigung oder Unterbindung beseitigen seine Auswirkungen. Der Kunde hat uns bei sonstiger Haftungsbefreiung die nach unserem billigen Ermessen erforderliche Zeit zur Beseitigung des unerwarteten Mangels zu gewähren. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde oder Dritte die Instrumente geöffnet oder in irgendeiner Weise „herumgespielt“ haben, insbesondere Änderungen oder Reparaturen an der von uns beigestellten Ware vorgenommen oder die Ware eingelagert haben eine andere unprofessionelle Art und Weise. Wird ein von uns zu vertretender Mangel auch durch Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung nicht behoben, so ist der Kunde berechtigt, Minderung des Kaufpreises zu verlangen, solange über den Rücktritt nicht einhellig entschieden wird Vertrag aufgrund des Abzugs. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Allgemeiner Gewährleistungsausschluss
Soweit sich aus den hier genannten Bedingungen nichts anderes ergibt, ist eine besondere Haftung unsererseits, auch aus Schuldverschreibungen bei Vertragsschluss, Nichteinhaltung von Bedingungen, mangelhafter Erfüllung von Bedingungen, einschließlich der Haftung für Schäden, ausgeschlossen aus Folge- und mittelbaren Schäden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten.

8. Eigentumsrechte
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung – auch für die Zukunft – vor. Versenden wir Vorbehaltsware in Verbindung oder Verbindung mit uns nicht gehörender Ware, so werden wir Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis unserer Ware zu der uns nicht gehörenden Ware. Die neu entstehende Sache gilt als unser Eigentum. Dem Käufer steht das Recht zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware oder der durch Verbindung/Verbindung entstehenden neuen Sache im ordentlichen Geschäftsgang zu, wobei wir uns die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs vorbehalten. Von allen Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung und den Nebenrechten tritt der Käufer zur Sicherung einen Betrag in Höhe unserer offenen Forderungen ab. Der Käufer wird widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Wir sind jederzeit berechtigt, den Abnehmer des Käufers über den Verzicht zu informieren.

9. Besondere Softwarebedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für jede Art von dedizierter Software, die von uns beim Kunden (Konzessionsnehmer) zum bestimmungsgemäßen Betrieb unserer Softwareprodukte hinterlegt wird. Sie gelten nicht für den Betrieb notwendiger Softwareelemente eines anderen Herstellers. Wir garantieren nicht, dass die dedizierte Software für unser Instrument unter allen Bedingungen fehlerfrei und ohne Unterbrechung funktioniert und dass sie in der Lage ist, alle vom Kunden gewählten Kombinationen aus allen in der Software enthaltenen Operationen auszuführen, und dass sie wird den Anforderungen des Kunden entsprechen. Ergänzend gelten die Gewährleistungsbedingungen in Ziffer 6.
Dem Franchisenehmer ist ferner nicht gestattet: 1. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung die Software ohne die komplette Lasermaschine an Dritte zu überlassen, die uns gehörende Software oder das schriftliche Material zu überlassen oder einem Dritten sonst wie zugänglich zu machen. 2. Übertragen der Software von einem Computer auf einen anderen über ein Netzwerk oder einen Datenkommunikationskanal. 3. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung die Software zu modifizieren, umzuwandeln, neu zu entwickeln, neu zu kompilieren oder neu zusammenzusetzen oder von der Software abgeleitete Hilfsprogramme zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, zu übersetzen oder zu modifizieren oder von dem schriftlichen Material abgeleitete Hilfsprogramme zu erstellen .
Mit dem Kauf der Software erhält der Franchisenehmer nur das Eigentum an dem physischen Datenträger, auf dem die Software geschrieben ist, ohne dass eine Verbindung zum Erwerb von Rechten an der Software selbst besteht. Wir behalten uns alle Rechte an der Software vor, insbesondere deren Werbung, Vervielfältigung, Bearbeitung und Nutzung. Die Software und das dazugehörige schriftliche Material sind urheberrechtlich geschützt. Der Franchisenehmer darf zur Sicherheit eine Reservekopie anfertigen, falls die Software nicht kopiergeschützt ist. Es ist verboten, den in der Software enthaltenen Urheberrechtsvermerk sowie die aufgezeichneten Lizenznummern zu löschen.
Es ist ausdrücklich untersagt, die Software und das dazugehörige schriftliche Material ganz oder teilweise in ihrer ursprünglichen Form oder in anderer Form zu kopieren oder zu vervielfältigen oder mit einem anderen Softwareprodukt zu verbinden oder zu integrieren. Das Nutzungsrecht an der Software darf nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und ausschließlich zu unseren Geschäftsbedingungen auf Dritte übertragen werden. Es ist ausdrücklich untersagt, die Software zu verschenken, zu leasen oder zu verleihen.
Wir sind berechtigt, die Softwareanwendungen nach eigenem Ermessen zu erstellen. Wir sind nicht verpflichtet, die Softwareanwendungen Franchisenehmern zur Verfügung zu stellen, die uns die Registrierungskarte nicht unterschrieben zurückgeschickt oder die Anmeldegebühr nicht bezahlt haben.

10. Schäden
Der Kunde haftet für alle Schäden, die er durch die Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verursacht.

11. Verschiedenes
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Minden/Westfalen, soweit nicht gesetzlich ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen sowie im Urkundenprozess allgemein.
Der Kaufvertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, d.h. den einheitlichen Kaufgesetzen.
Technische Änderungen und Irrtum vorbehalten
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall werden die Parteien die ungültigen Bestimmungen durch gültige Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Alle Vertragsbestandteile sind in diesem Sinne zu behandeln.
Für künftige Bestellungen gilt die jeweils gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.